Geschäftsbedingungen


Struktur des bik

Die Seminarangebote des bik finden an zwei verschiedenen Veranstaltungsorten statt und werden jeweils von den beiden Leiterinnen und Referentinnen (Ulrike Grosse, Susanne Lücke) eigenverantwortlich geleitet:
bik Ulrike Grosse, Nikolaus-Dürkopp-Straße 17a in 33604 Bielefeld
bik Susanne Lücke, Huchzermeierstraße 8a in 33611 Bielefeld

Information und Anmeldung

Alle Informationen zu den einzelnen Seminaren finden Sie auf der Home-Page des bik. Für weitere Fragen und Absprachen steht die verantwortliche Seminarleiterin per E-Mail oder in den dafür vorgesehenen Telefon-Sprechzeiten zur Verfügung (Ulrike Grosse, Susanne Lücke).
Das Anmeldeformular wird automatisiert an die zuständige Seminarleiterin gesendet. Die Teilnehmer*in erhält zunächst eine computergesteuerte Bestätigung des Eingangs der Anmeldung.
Nach Eingang der Seminargebühr auf dem Geschäftskonto des bik kann der Seminarplatz verbindlich reserviert werden. Erst dann erhält die Teilnehmer*in eine persönliche Anmelde- und Zahlungsbestätigung per Post. Mit der Anmeldung zu einem Seminar des bik schließt die Teilnehmer*in eine verbindliche Fortbildungsvereinbarung mit der für das Seminar zuständigen Seminarleiterin. Für Seminare, die von Gastdozent*innen durchgeführt werden, ist die Leiterin des jeweiligen Veranstaltungsortes (Ulrike Grosse oder Susanne Lücke) verantwortlich.

Zahlung der Seminargebühren

Die Seminargebühr muss bis spätestens 2 Wochen vor Seminarbeginn auf dem Geschäftskonto des bik eingegangen sein. Sollten mehr Anmeldungen vorliegen als Seminarplätze vorhanden sind, richtet sich die Reservierung der Plätze nach dem Datum des Eingangs der Seminargebühr. Bei Rücktritt von einem Seminar bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 10% der Seminarkosten berechnet. Bei Rücktritt nach diesem Termin wird die volle Seminargebühr einbehalten, es sei denn, es kann eine Person von der Warteliste nachrücken. Bei weniger als 6 Teilnehmer*innen behält sich die Seminarleiterin vor, das Seminar 14 Tage vor Beginn abzusagen. Bereits gezahlte Seminargebühren werden dann vollständig erstattet.

Bildungsschecks und Bildungsprämiengutscheine

Bei der Verwendung von Bildungsschecks und Bildungsprämiengutscheinen verpflichtet sich die Teilnehmer*in, die geltenden Richtlinien einzuhalten. Sollten die Bedingungen vonseiten der Teilnehmer*in nicht eingehalten worden sein, ist die Seminarleiterin berechtigt, der Teilnehmer*in nachträglich die Fortbildungsgebühr in voller Höhe in Rechnung zu stellen.

Verantwortung der Teilnehmer*in

Die Fortbildungsteilnehmer*in versichert mit ihrer Anmeldung, dass sie sich über Ziel, Inhalt und Struktur sowie die Teilnahmebedingung und Kosten der Fortbildung umfassend informiert hat. Die Fortbildung schließt Selbsterfahrungsanteile ein. Sollten persönliche Themen angesprochen werden, die im Rahmen der Fortbildung nicht ausreichend bearbeitet werden können, liegt es in der Verantwortung der Teilnehmer*in, zusätzlich entsprechende Einzelunterstützung (Psychotherapie, Supervision) in Anspruch zu nehmen. Die Teilnahme an einem Seminar und der darin enthaltenen Selbsterfahrung erfolgt in eigener Verantwortung. Aus eventuellen Folgen können keine Ansprüche an die Süeminarleiterin geltend gemacht werden. Die Teilnehmer*in verpflichtet sich, verantwortlich mit der Anwendung und Weitergabe erlernter Inhalte umzugehen. Der Einsatz der innerhalb der Fortbildung vermittelten Inhalte richtet sich nach dem Grundberuf und dem persönlichen Arbeitsfeld der Teilnehmer*in. Die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ist dem Gesundheitsamt vorbehalten. Nach den Richtlinien der deutschen Berufsverbände DFKGT und des DGKT berechtigt die Teilnahme an Fortbildungen des bik nicht zum Führen der Berufsbezeichnung „Kunsttherapeut*in“.

Haftung der Seminarleiterin

Für die Durchführung der Seminare haftet ausschließlich die jeweils verantwortliche Seminarleiterin (Ulrike Grosse oder Susanne Lücke). Diese verpflichtet sich, die vorgesehenen Leistungen im vollen Umfang und mit qualifizierten Lehrkräften durchzuführen. Sollte ein Seminar vonseiten der Seminarleiterin nicht stattfinden können (Ausfall der Referentin), wird die Seminarleiterin sich darum bemühen, den Teilnehmer*innen einen Ersatztermin oder eine qualifizierte Ersatzreferentin zur Verfügung zu stellen. Sollte dies nicht möglich sein, wird die Kursgebühr für noch nicht durchgeführte Seminare in voller Höhe erstattet.

Datenschutz:

Das Institut verpflichtet sich, die Daten nur intern zu benutzen (Datenspeicherung für die Versendung von Programmen, Einladungen, Informationen, etc.) und nicht an Dritte weiterzugeben.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Bielefelder Instituts für Kunsttherapie in Bielefeld.

b i k - Bielefelder Institut für Kunsttherapie