Teilnahmebedingungen
Seminarleiterinnen und Veranstaltungsorte
Der Veranstaltungsort für alle Seminare am bik ist:
bik Ulrike Grosse, Nikolaus-Dürkopp-Straße 17a in 33604 Bielefeld
Die Anmeldung und der Abschluss des Fortbildungsvertrages erfolgt ausschließlich zwischen bik Ulrike
Grosse (auch für Seminare mit jeweils externen Dozentinnen) und der/dem Seminarteilnehmer*in.
Information, Anmeldung, Fortbildungsvertrag
Alle Informationen zu den einzelnen Seminaren befinden sich auf der Homepage des bik.
Für weitere Fragen und Absprachen steht Ihnen die verantwortliche Seminarleiterin bzw. -organisatorin der
Fortbildung per E-Mail oder in den dafür vorgesehenen Telefon-Sprechzeiten zur Verfügung (Ulrike Grosse
oder Christiane Meinfelder-Bender).
Die Anmeldung erfolgt durch die/den jeweilige/n Seminarteilnehmer*in. Das Anmeldeformular wird automatisiert an die
zuständige Seminarleiterin gesendet. Die/der Teilnehmer*in erhält zunächst eine computergesteuerte Bestätigung des Eingangs der Anmeldung.
Erst nach Eingang der Seminargebühr auf dem Geschäftskonto des bik kann der Seminarplatz verbindlich
reserviert werden. Anschließend erhalten die/der Teilnehmende/n eine persönliche Anmelde- und
Zahlungsbestätigung per Post. Mit der Anmeldung zu einem Seminar des bik schließt die/der Teilnehmer*in
einen verbindlichen Fortbildungsvertrag mit bik Ulrike Grosse. Für Seminare, die von Gastdozentinnen
durchgeführt werden, ist die Institutsleitung (Ulrike Grosse) verantwortlich.
Zahlung der Seminargebühren
Die Seminargebühr muss bis spätestens 2 Wochen vor Seminarbeginn auf dem Geschäftskonto
des bik eingegangen sein. Sollten mehr Anmeldungen vorliegen als Seminarplätze vorhanden sind, richtet
sich die Reservierung der Plätze nach dem Datum des Eingangs der Seminargebühr. Bei Rücktritt von einem
Seminar bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 10% der Seminarkosten berechnet.
Bei Rücktritt nach diesem Termin wird die volle Seminargebühr einbehalten, es sei denn, es kann eine
Person von der Warteliste nachrücken. Die Institutsleitung (Ulrike Grosse) behält sich die Absage von
Seminaren bei zu geringer Teilnehmer*innenzahl (spätestens 14 Tage vor Beginn) oder bei Ausfall einer
Dozentin oder höherer Gewalt vor. Bereits gezahlte Seminargebühren werden dann vollständig erstattet.
Bildungsschecks und Bildungsprämiengutscheine
Bei der Verwendung von Bildungsschecks und Bildungsprämiengutscheinen verpflichtet sich
die/der Teilnehmer*in, die geltenden Richtlinien einzuhalten. Sollten die Bedingungen vonseiten der/des
Teilnehmenden nicht eingehalten worden sein, ist die Institutsleitung berechtigt, der/dem Teilnehmer*in
nachträglich die Seminargebühr in voller Höhe in Rechnung zu stellen.
Verantwortung der Teilnehmer*in
Die Fortbildungsteilnehmer*in versichert mit ihrer Anmeldung, dass sie sich bezüglich Ziel, Inhalt
und Struktur, sowie über die Teilnahmebedingung und Kosten der Fortbildung umfassend informiert hat. Die Fortbildung
schließt Selbsterfahrungsanteile ein. Sollten persönliche Themen angesprochen werden, die im Rahmen der Fortbildung
nicht ausreichend bearbeitet werden können, liegt es in der Verantwortung der Teilnehmer*in, zusätzlich entsprechende
Einzelunterstützung (Psychotherapie, Supervision) in Anspruch zu nehmen. Die Teilnahme an einem Seminar und der darin
enthaltenen Selbsterfahrung erfolgt in eigener Verantwortung. Aus evtl. Folgen können keine Ansprüche an die
Seminarleiterin geltend gemacht werden. Die Teilnehmer*in verpflichtet sich, verantwortlich mit der Anwendung und
Weitergabe erlernter Inhalte umzugehen. Der Einsatz der innerhalb der Fortbildung vermittelten Inhalte richtet sich
nach dem Grundberuf und dem persönlichen Arbeitsfeld der Teilnehmer*in. Die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ist
dem Gesundheitsamt vorbehalten. Nach den Richtlinien der deutschen Berufsverbände DFKGT und des DGKT berechtigt die
Teilnahme an Fortbildungen des bik nicht zum Führen der Berufsbezeichnung "Kunsttherapeut*in".
Begleitende Seminarunterlagen, Schutzrechte
Die Seminarunterlagen und Präsentationen sind von den Seminarleiterinnen erstellt. Daher unterliegen
Sie dem Schutz des Urheberrechts der Seminarleiterinnen. Die Nutzung dieser Werke ist ausschließlich zum Zwecke der
Durchführung des Seminars sowie zur Nachbearbeitung erlaubt. Hierzu erhalten die Seminarteilnehmer*innen eine einfache,
nicht auf Dritte übertragbare und nicht weiter lizensierbare Nutzungserlaubnis. Jedwede Vervielfältigung, Weitergabe an
Dritte, Veröffentlichung im Internet oder sonstige Nutzung, es sei denn ausschließlich zum persönlichen Gebrauch der
Teilnehmer*in ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweiligen Seminarleiterin zulässig. Ansonsten muss
jede Vervielfältigung, Verbreitung, jeder öffentliche Vortrag oder die Zugänglichmachung über Intra – oder Internet
unterbleiben.
Schweigepflicht
Die/der Fortbildungsteilnehmer*in versichert mit ihrer/seiner Anmeldung, dass sie/er sich bezüglich
Ziel, Inhalt und Struktur, sowie über die Teilnahmebedingung und Kosten der Fortbildung umfassend informiert hat.
Die Fortbildung schließt Selbsterfahrungsanteile ein. Sollten persönliche Themen angesprochen werden, die im Rahmen
der Fortbildung nicht ausreichend bearbeitet werden können, liegt es in der Verantwortung der/des Teilnehmenden,
zusätzlich entsprechende Einzelunterstützung (Psychotherapie, Supervision) in Anspruch zu nehmen. Die Teilnahme an
einem Seminar und der darin enthaltenen Selbsterfahrung erfolgt in eigener Verantwortung. Aus evtl. Folgen können
keine Ansprüche an die Seminarleiterin geltend gemacht werden. Die/der Teilnehmer*in verpflichtet sich,
verantwortlich mit der Anwendung und Weitergabe erlernter Inhalte umzugehen. Der Einsatz der innerhalb der
Fortbildung vermittelten Inhalte richtet sich nach dem Grundberuf und dem persönlichen Arbeitsfeld der/des
Teilnehmenden. Die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ist dem Gesundheitsamt vorbehalten. Nach den Richtlinien
der deutschen Berufsverbände DFKGT und des DGKT berechtigt die Teilnahme an Fortbildungen des bik nicht zum Führen
der Berufsbezeichnung "Kunsttherapeut*in".
Ausschluss von laufenden Fortbildungen
Die jeweils verantwortliche Seminarleiterin ist zu jedem Zeitpunkt einer laufenden Fortbildung
berechtigt, eine Teilnehmer*in von der weiteren Veranstaltung auszuschließen, z.B. wenn diese unter falschen Angaben
zu ihrer Person teilnimmt, ihr Verhalten Anzeichen psycho-physischer Überforderung erkennen lässt oder sie den
Arbeitsprozess der Gruppe beeinträchtigt. Ein Ausschluss durch die Veranstalterin wegen Zahlungsverzuges ist ebenfalls
möglich. Bereits gezahlte Gebühren für Seminare, die noch nicht stattgefunden haben, werden im Falle des Ausschlusses
in voller Höhe erstattet. Für bereits besuchte Termine im Rahmen mehrstufiger Fortbildungen wird die Gebühr nicht
erstattet. Sonstige Schadensersatzansprüche gegen die Seminarleiterin bestehen nicht.
Haftung der Seminarleiterin
Für die Durchführung der Seminare sowie gegenüber den Seminarteilnehmenden haftet ausschließlich die
Institutsleitung (Ulrike Grosse), die mit der/dem jeweiligen Teilnehmer*in den Fortbildungsvertrag geschlossen hat.
Diese verpflichtet sich, die vorgesehenen Leistungen im vollen Umfang und mit qualifizierten Lehrkräften durchzuführen.
Sollte ein Seminar vonseiten der Institutsleitung nicht stattfinden können (Ausfall der Referentin), wird die
Institutsleitung sich darum bemühen, den Teilnehmer*innen einen Ersatztermin oder eine qualifizierte Ersatzreferentin
zur Verfügung zu stellen. Sollte dies nicht möglich sein, wird die Seminargebühr für noch nicht durchgeführte Seminare
in voller Höhe erstattet. Eine Erstattung für bereits durchgeführte Seminare erfolgt nicht. Vonseiten der/dem
Teilnehmenden besteht kein Anspruch auf die Übernahme entstandener Unkosten, wie z.B. Reise- und Übernachtungskosten.
Es besteht kein Anspruch auf das Nachholen von Seminaren, die nicht stattfinden konnten. Insbesondere für den Fall
einer Erkrankung, eines Todesfalls oder höherer Gewalt ist nicht auszuschließen, dass einzelne Seminare nicht
durchgeführt werden können und dadurch eine Seminarreihe nicht vollständig durchgeführt werden kann. Ein Anspruch auf
Erstattung von Seminargebühren für bereits erfolgte Seminarteile besteht nicht.
Datenschutz:
Siehe Datenschutzerklärung.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Bielefelder Instituts für Kunsttherapie in Bielefeld,
sofern die Vertragspartner*innen nicht Verbraucher*innen im Sinne des § 13 BGB sind und eine Gerichtstandsvereinbarung
nach § 38 ZPO zulässig ist.
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